Bitte spenden Sie Ihre 13. AHV oder einen Teil davon an die Kulturgesellschaft Bezirk Aarau.
13. AHV - als Spende
Im Dezember 2026 wird erstmals an alle AHV-Berechtigten eine 13. AHV-Rente ausbezahlt. Viele AHV-Bezüger:innen sind froh um diesen zusätzlichen Rentenbeitrag. Einige Bezugsberechtigte sind aber nicht darauf angewiesen. An diese richtet sich dieser Appell:
Bitte spenden Sie Ihre 13. AHV oder einen Teil davon an die Kulturgesellschaft Bezirk Aarau.
Die eine Hälfte des gespendeten Betrags wird für die Unterstützung sozialer Projekte und Institutionen verwendet, die andere Hälfte für die Förderung kultureller Projekte. Mit Ihrer finanziellen Unterstützung ermöglichen Sie die Weiterführung der seit mehr als 200 Jahren bestehenden gemeinnützigen Tätigkeit im Bezirk Aarau. Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig.
Konto Kulturgesellschaft Bezirk Aarau:
CH33 0483 5157 6423 5100 0
Eines der aktuell unterstützten Projekte:
netzwerk asyl aargau - Deutschunterricht 2026
An diversen Standorten im Kanton Aargau führen Freiwillige des Vereins Deutschunterricht für geflüchtete Menschen auf verschiedenen Niveaus durch.
Die Kulturgesellschaft Bezirk Aarau fördert und initiiert Projekte im Bezirk Aarau
Projekte
Die Kulturgesellschaft Bezirk Aarau fördert und initiiert Projekte im Bezirk Aarau.
Wir unterstützen Projekte von sozialen Institutionen und Kulturschaffenden und leisten Anschubfinanzierungen an förderungswürdige Vorhaben, die im Interesse der Bevölkerung des Bezirks Aarau sind. Wir lancieren eigene Projekte oder beteiligen uns an Projekten von anderen gemeinnützigen Gesellschaften.
Die Kulturgesellschaft Bezirk Aarau fördert innovative Ideen
Gesuche
Wir unterstützen soziale und kulturelle Projekte und Institutionen im Bezirk Aarau mit finanziellen Beiträgen bis zu Fr. 2000.—. Es werden keine wiederkehrenden Beiträge bzw. Betriebsbeiträge oder Einzelunterstützungen gewährt.
Die Vorstandssitzungen im 2026 finden an folgenden Daten statt:
9. Februar 2026
27. April 2026
15. Juni 2026
24. August 2026
26. Oktober 2026
Wir bitten Sie, Ihre Gesuche 14 Tage spätestens vor Sitzungstermin einzureichen.
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
Organisation
Die Kulturgesellschaft Bezirk Aarau ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Aarau. Sie ist Mitglied der Aargauischen Gemeinnützigen Gesellschaft (AGG) und der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG).
Die Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt.
200 Jahre KGA
Am 2. März 2011 (dem Gründungstag vor 200 Jahren) feierte die Kulturgesellschaft Bezirk Aarau an einer ausserordentlichen Generalversammlung im Golatti-Keller, Aarau, ihr 200-jähriges Bestehen mit der Präsentation der Maturaarbeit von Annina Joost zum Thema: «Wie entstand der moderne Sozialstaat? Eine Fallstudie aus dem Bezirk Aarau» und dem Vortrag von Dominik Sauerländer über die 200-jährige Geschichte der Kulturgesellschaft.
Die Kulturgesellschaft Bezirk Aarau engagiert sich gemeinnützig seit über 200 Jahren
Geschichte
Die Kulturgesellschaft wurde am 2. März 1811 von Heinrich Zschokke, Remigius Sauerländer, Nepomuk von Schmiel u.a. in Aarau als «Gesellschaft für Vaterländische Cultur im Aargau» gegründet. Die 1814 beschlossene Schaffung von Bezirksgesellschaften mit dem Ziel, näher bei den Menschen zu sein und die mühsame Anreise zu den wöchentlichen Sitzungen nach Aarau zu vermeiden, veränderte die Kulturgesellschaft nachhaltig. Bis 1821 hatten sich in allen Aargauer Bezirken eigene Gesellschaften gebildet. Die Aarauer Muttergesellschaft wurde zur Bezirksgesellschaft Aarau und damit zur direkten Vorgängerin der heutigen Kulturgesellschaft Bezirk Aarau.
Mitgliedschaft
Werden Sie Mitglied der Kulturgesellschaft Aarau und helfen Sie mit bei der Förderung von Projekten im Bezirk Aarau.
(Diese Daten sind nur für den Kontakt innerhalb des Vereins bestimmt und werden nicht an Dritte weitergegeben.)
Spenden
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Die Kulturgesellschaft Bezirk Aarau wird finanziert durch Spenden von Privaten und Firmen, durch Legate und Mitgliederbeiträge.
Mit Ihrer finanziellen Unterstützung ermöglichen Sie der Kulturgesellschaft Bezirk Aarau die Weiterführung ihrer seit mehr als 200 Jahren bestehenden gemeinnützigen Tätigkeit im Bezirk Aarau.
Konto Kulturgesellschaft Bezirk Aarau: CH33 0483 5157 6423 5100 0